Opferanspruchssicherungsgesetz – OASG

arrow_left

(1) Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Forderungen, die vor seinem Inkrafttreten entstanden sind.

(2) Dieses Gesetz tritt zwei Monate nach seiner Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
print