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Verordnung über eine angemessene Gestaltung von Nutzungsentgelten – NutzEV

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Der Nutzer ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis bis zum Ablauf des Monats, der auf den Zugang der Erklärung über die Entgelterhöhung folgt, für den Ablauf des letzten Monats, bevor die Erhöhung wirksam wird, zu kündigen.

Neugefasst durch Bek. v. 24.6.2002 I 2562
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25