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Verordnung über das Notarverzeichnis und die besonderen elektronischen Notarpostfächer – NotVPV

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Nachrichten dürfen frühestens 120 Tage nach ihrem Eingang automatisch gelöscht werden.

Zuletzt geändert durch Art. 5 V v. 17.12.2021 I 5219
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25