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Verordnung zur Konkretisierung der Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten für Netto-Leerverkaufspositionen – NLPosV

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Diese Verordnung ist anzuwenden auf die Mitteilungen und Veröffentlichungen von Netto-Leerverkaufspositionen nach den Artikeln 5 bis 9 der Verordnung (EU) Nr. 236/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2012 über Leerverkäufe und bestimmte Aspekte von Credit Default Swaps (ABl. L 86 vom 24.3.2012, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.

Zuletzt geändert durch Art. 24 Abs. 11 G v. 23.6.2017 I 1693
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25