(1) Im Biosphärenreservat ist es geboten,
(2) 1Zur Umsetzung der in Absatz 1 genannten Gebote sowie zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung des Biosphärenreservates soll ein Pflege- und Entwicklungsplan unter Berücksichtigung von ökologischen, sozialen, ökonomischen und kulturellen Aspekten erstellt werden.
2Insbesondere soll er enthalten:
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