(1) 1Das Biosphärenreservat umfaßt die von den jüngsten Gletschervorstößen der Weichselkaltzeit und holozäner Küstendynamik geformte Jungmoränen- und Küstenlandschaft von Südost-Rügen mit Mönchgut, der Granitz, der Umgebung von Putbus und dem Rügischen Bodden einschließlich der Insel Vilm.
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Mit Endmoränenhügeln, Grundmoränenplatten, Haken und Nehrungen, vermoorten Niederungen, Boddengewässern, Insel, Halbinseln und Küstenvorsprüngen in enger Durchdringung von Land und Meer, mit reich differenzierter naturnaher und anthropogener Vegetation sowie artenreicher Pflanzen- und Tierwelt weist dieses Gebiet auf engstem Raum eine außerordentliche Formenvielfalt von Natur und Landschaft auf.
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Es ist seit der Mittleren Steinzeit von Menschen bewohnt; Großsteingräber, Hügelgräber, Burgwälle, Kirchen und Siedlungen, historische Bauwerke, Parks, Alleen, Feldgehölze und Einzelbäume prägen das Bild dieser alten Kulturlandschaft.
(2) 1Die Grenze des Biosphärenreservates hat folgenden Verlauf:
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(3) 1Die Grenze des Biosphärenreservates ist in einer Karte M 1:50.000, die als Anlage Bestandteil dieser Verordnung ist, dargestellt.
2Darüber hinaus ist die Grenze des Biosphärenreservates in der Topographischen Karte M 1:10.000 (Ausgabe für die Volkswirtschaft) rot eingetragen, die bei der obersten Naturschutzbehörde archivmäßig verwahrt und auf die Bezug genommen wird.
3Weitere Ausfertigungen befinden sich bei der Verwaltung des Biosphärenreservates und bei der Kreisverwaltung Rügen.
4Bei den genannten Behörden sind die Karten während der Sprechzeiten allgemein zugänglich.