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Verordnung über die Festsetzung von Naturschutzgebieten und einem Landschaftsschutzgebiet von zentraler Bedeutung mit der Gesamtbezeichnung "Biosphärenreservat Südost-Rügen" – NatSGSORügenV

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Das Einvernehmen mit der Reservatsverwaltung ist herzustellen bei

1.
Maßnahmen zur Unterhaltung der Straßen, Wege, Gewässer und sonstiger öffentlicher Anlagen und Einrichtungen,
2.
Erweiterungen und Neuanlagen von Freizeiteinrichtungen,
3.
der Aufstellung von Bauleitplänen.

Geändert durch § 10 Satz 2 V v. 24.6.1997 I 1542
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25