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Gesetz zu dem Protokoll vom 28. August 1952 über die Rechtsstellung der auf Grund des Nordatlantikvertrags errichteten internationalen militärischen Hauptquartiere und zu den dieses Protokoll ergänzenden Vereinbarungen – NATOProtG

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Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 19.5.2009 I 1090
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