| 1
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Beratung, Verkauf und Service (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1)
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| 1.1
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Produkte und Dienstleistungen im Musikfachhandel (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.1)
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- a)
Warenbereiche und Dienstleistungen im Musikfachhandel, insbesondere der Sortimente Musikalien, Musikinstrumente und Tonträger, unterscheiden
- b)
Kunden über Sortimente im Ausbildungsbetrieb informieren
- c)
Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren der Sortimente unter Berücksichtigung ökologischer, wirtschaftlicher und rechtlicher Aspekte darstellen; Informationsquellen zur Aneignung von Warenkenntnissen nutzen
- d)
Fachausdrücke und handelsübliche Bezeichnungen für Waren der Sortimente anwenden
- e)
Unterschiede von Herstellermarken und Handelsmarken im Verkaufsgespräch erläutern
- f)
Trends und innovative Ansätze beobachten sowie für die Sortimentsgestaltung und als Verkaufsargument nutzen
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| 1.2
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Kunden- und dienstleistungsorientiertes Verhalten (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.2)
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- a)
die Rolle des Verkaufspersonals für eine erfolgreiche Handelstätigkeit erläutern und bei der eigenen Aufgabenerfüllung berücksichtigen
- b)
Anforderungen und Aufgaben einer erfolgreichen Verkaufstätigkeit darstellen
- c)
durch eigenes Verhalten zur Kundenzufriedenheit und -bindung beitragen
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| 1.3
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Kommunikation mit Kunden (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.3)
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- a)
auf Erwartungen und Wünsche der Kunden hinsichtlich Waren, Beratung und Service eingehen
- b)
auf Kundenverhalten situationsgerecht reagieren
- c)
im Kundengespräch sprachliche und nichtsprachliche Kommunikationsformen berücksichtigen
- d)
Fragetechniken einsetzen
- e)
Gesprächsführungstechniken bei Informations-, Beratungs- und Verkaufsgesprächen anwenden
- f)
auf Kundeneinwände und Kundenargumente verkaufsfördernd reagieren
- g)
Konfliktursachen feststellen, Konfliktlösungen im Beratungsgespräch entwickeln und anwenden
- h)
zur Vermeidung von Informations- und Kommunikationsstörungen beitragen
- i)
Ergänzungs-, Ersatz- und Zusatzartikel anbieten
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| 1.4
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Kundenberatung, Musikgeschichte (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.4)
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- a)
Sonderfälle beim Verkauf bearbeiten, dabei rechtliche und betriebliche Vorschriften anwenden
- b)
Kundentypen und Verhaltensmuster unterscheiden, in Verkaufsgesprächen individuell nutzen
- c)
Kaufmotive und Wünsche von Kunden ermitteln und nutzen
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- d)
in Verkaufs- und Beratungsgesprächen fachbezogene Waren vorführen und über qualitäts- und preisbestimmende Merkmale informieren
- e)
Epochen der Musikgeschichte bei der Beratung berücksichtigen
- f)
Wissen über Musikgattungen und -formen, insbesondere Musikrichtungen der klassischen und populären Musik, bei Information und Beratung nutzen
- g)
in Verkaufsgesprächen Aspekte der Notenlehre berücksichtigen
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| 1.5
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Kassieren und Kassenabrechnung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.5)
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- a)
Kassieranweisung beachten
- b)
Kasse vorbereiten, kassieren, bare und unbare Zahlungen abwickeln, Preisnachlässe berücksichtigen
- c)
Kaufbelege erstellen
- d)
Kasse abrechnen, Kassenbericht erstellen, Einnahmen und Belege weiterleiten
- e)
Ursachen für Kassendifferenzen feststellen
- f)
Umtausch und Reklamation kassentechnisch abwickeln
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| 1.6
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Serviceleistungen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.6)
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- a)
Serviceleistungen zur Förderung der Kundenzufriedenheit und -bindung anbieten
- b)
an der Entwicklung von Serviceleistungen mitwirken, Kooperationspartner einbeziehen
- c)
Kataloge und Nachschlagewerke für Beratung und Verkauf nutzen
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| 1.7
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Beschwerde, Reklamation und Umtausch (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.7)
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- a)
Beschwerde, Reklamation und Umtausch unterscheiden; rechtliche Bestimmungen und betriebliche Regelungen anwenden
- b)
Beschwerde, Reklamation und Umtausch entgegennehmen und bearbeiten
- c)
Beschwerde, Reklamation und Umtausch als Elemente einer kundenorientierten Geschäftspolitik nutzen
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| 1.8
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Anwenden einer Fremdsprache bei Fachaufgaben (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1.8)
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- a)
fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
- b)
fremdsprachige Informationsquellen aufgabenbezogen auswerten
- c)
Auskünfte in einer Fremdsprache erteilen
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| 2
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Marketing und Vertrieb (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2)
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| 2.1
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Werbemaßnahmen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.1)
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- a)
bei Werbemaßnahmen Arten, Ziele, Aufgaben und Zielgruppen der Werbung unterscheiden
- b)
Werbemittel und Werbeträger des Ausbildungsbetriebes unter Berücksichtigung des rechtlichen Rahmens und der aktuellen Informations- und Werbemöglichkeiten in der Musikbranche einsetzen
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| 2.2
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Warenpräsentation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.2)
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- a)
Waren verkaufswirksam präsentieren, Dekorationsmittel einsetzen
- b)
Angebotsplätze nach Absatzgesichtspunkten beurteilen, Waren platzieren
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| 2.3
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Verkaufsförderung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.3)
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- a)
bei der Planung und Auswertung von verkaufsfördernden Maßnahmen mitwirken, verkaufsfördernde Maßnahmen durchführen
- b)
Kunden Messeneuheiten und Produktneuentwicklungen vorstellen, verkaufsfördernde Maßnahmen für diese Produkte initiieren
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| 2.4
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Vertriebswege (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.4)
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- a)
Vertriebswege im Musikfachhandel sortimentsbezogen unterscheiden
- b)
Vor- und Nachteile von E-Commerce aus Sicht von Unternehmen und Kunden beurteilen
- c)
Einsatz von E-Commerce für das Unternehmen prüfen, rechtliche Rahmenbedingungen berücksichtigen
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| 2.5
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Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.5)
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- a)
Kunden über Vorschriften des Urheber-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechts im Musikfachhandel informieren
- b)
Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte von Musik beachten
- c)
über Lizenzen und Verwertungsgesellschaften informieren
- d)
Kunden über die Folgen von Verstößen informieren
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| 2.6
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Märkte und Zielgruppen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2.6)
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- a)
Musikmarkt analysieren, nationale und internationale Entwicklungen berücksichtigen
- b)
Einflüsse externer Faktoren, insbesondere von Mode, Freizeit, Sport und Massenmedien, auf die Entwicklung von Musiktrends beurteilen
- c)
bei der Marktbeobachtung mitwirken, insbesondere Preise, Leistungen und Konditionen von Wettbewerbern vergleichen
- d)
Informationsquellen für die Erschließung von Zielgruppen und Märkten auswerten und nutzen
- e)
Vorschläge für betriebliche Marketingmaßnahmen entwickeln
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| 3
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Einkauf und Warenwirtschaft (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3)
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| 3.1
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Einkaufsplanung und Bestellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.1)
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- a)
Bedarf an fachbezogenen Waren unter Berücksichtigung der Umsatz- und Bestandsentwicklung sowie der Absatzchancen ermitteln
- b)
aktuelle und saisonale Einflüsse bei der Einkaufsplanung berücksichtigen
- c)
Informations- und Bezugsquellen für die Beschaffung von Waren im Musikfachhandel nutzen, Recherchen, insbesondere in Datenbanken und Katalogen, durchführen
- d)
Angebote einholen und vergleichen
- e)
Waren im Musikfachhandel mittels unterschiedlicher Liefersysteme nach betrieblichen Vorgaben und rechtlichen Regelungen beschaffen
- f)
Vertragserfüllung prüfen, insbesondere Liefertermine überwachen und bei Verzug mahnen
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| 3.2
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Wareneingang und Warenlagerung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.2)
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- a)
Wareneingänge erfassen und kontrollieren, Abweichungen melden und Waren nach betrieblichen Regelungen weiterleiten
- b)
Waren annehmen und dabei rechtliche Regelungen beachten
- c)
Waren lagern und pflegen
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| 3.3
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Bestandskontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.3)
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- a)
warenwirtschaftliche Daten erfassen; Belege des Wareneingangs, der Warenlagerung und des Verkaufs prüfen
- b)
Bestände kontrollieren, bei Abweichungen betriebsübliche Maßnahmen einleiten
- c)
bei Inventuren mitwirken, rechtliche Regelungen beachten
- d)
zur Vermeidung von Inventurdifferenzen beitragen
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| 3.4
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Warenwirtschaftssystem (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3.4)
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- a)
Ziele und Aufgaben der Warenwirtschaft des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
Zusammenhänge zwischen Waren- und Datenfluss darstellen
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- c)
Möglichkeiten der Datenerfassung und -verarbeitung nutzen
- d)
rechtliche Regelungen und betriebliche Vorgaben bei Datensicherung und Datenschutz beachten
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| 4
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4)
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| 4.1
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Preisbildung und Kalkulation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.1)
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- a)
Elemente der Preisgestaltung erläutern
- b)
Folgen von Preisänderungen darstellen
- c)
Preisauszeichnung im Rahmen der betrieblichen und rechtlichen Vorgaben sicherstellen
- d)
Nachlässe für bestimmte Gruppen prüfen
- e)
Handelsspanne ermitteln, Auswirkungen von Preisbildung auf Gewinn und Absatz berücksichtigen
- f)
Kalkulationen erstellen, Berechnungen durchführen
- g)
die Kalkulation beeinflussende Faktoren unterscheiden; Preisbindung bei Verlagserzeugnissen berücksichtigen
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| 4.2
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Zahlungsverkehr und rechnerische Abwicklung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.2)
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- a)
Rechenarten zur Lösung kaufmännischer Sachverhalte einsetzen
- b)
Hilfsmittel für Berechnungen nutzen
- c)
Belege erfassen und Geschäftsvorgänge unter Berücksichtigung betrieblicher und rechtlicher Regelungen rechnerisch bearbeiten
- d)
Aufbau und Inhalt des betrieblichen Buchungssystems erklären
- e)
Zahlungsvorgänge bearbeiten
- f)
Vorgänge des Mahnwesens bearbeiten
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| 4.3
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Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.3)
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- a)
Kosten- und Leistungsrechnung sowie Controlling im Betrieb als Informations- und Steuerungssystem erklären
- b)
Zusammenhänge von Kosten, Umsatz und Ertrag erläutern
- c)
betriebswirtschaftliche Kennzahlen ermitteln und auswerten sowie Konsequenzen für das Unternehmen aufzeigen
- d)
an der Erfolgsrechnung mitwirken
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| 4.4
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Unternehmerische Entscheidungsprozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4.4)
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- a)
unternehmerische Selbstständigkeit als Perspektive der Berufs- und Lebensplanung darstellen
- b)
Anforderungen an persönliche und fachliche Eignung für unternehmerische Selbstständigkeit beurteilen
- c)
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen, Chancen und Risiken unternehmerischer Selbstständigkeit aufzeigen
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