print

Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen – MuKFrRGDBest 1

arrow_left arrow_right

1Der Ausweis wird von den Schwangerenberatungsstellen der Abteilungen Gesundheitswesen der Räte der Kreise auf Grund der dort durchgeführten ärztlichen Untersuchung bzw. gegen Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Schwangerschaft ausgestellt.
2Die Form des Ausweises bestimmt das Ministerium für Gesundheitswesen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25