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Erste Durchführungsbestimmung zum Gesetz über den Mutter- und Kinderschutz und die Rechte der Frau - Ausstellung von Ausweisen für Schwangere und Wöchnerinnen – MuKFrRGDBest 1

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1Der Ausweis ist nur gültig in Verbindung mit dem Deutschen Personalausweis.
2Er verliert sechs Wochen nach der Entbindung seine Gültigkeit und ist von der ausgebenden Stelle wieder einzuziehen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25