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MsV
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Verordnung über den Inhalt und das Verfahren zur Erstellung und zur Anpassung von Mietspiegeln sowie zur Konkretisierung der Grundsätze für qualifizierte Mietspiegel – MsV
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§ 24 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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