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Verordnung über die Berufsausbildung zum Metallbauer und zur Metallbauerin – MetallbAusbV 2008

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Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einer der Fachrichtungen

1.
Konstruktionstechnik,
2.
Metallgestaltung oder
3.
Nutzfahrzeugbau.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25