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Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Maurer- und Betonbauer-Handwerk – MaurerBetonbMstrV

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1Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen in der Meisterprüfungsarbeit wird ein Fachgespräch geführt.
2Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die der Meisterprüfungsarbeit zugrunde liegen, dass er den Ablauf der Meisterprüfungsarbeit begründen und mit der Meisterprüfungsarbeit verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 43 V v. 18.1.2022 I 39
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25