(1) Es ist verboten, Säuglingsanfangsnahrung oder Folgenahrung unter Verwendung des Hinweises
(2) Es ist verboten, Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung unter Verwendung des Hinweises
(3) 1Es ist verboten, als Lebensmittelunternehmer
(4) Es ist verboten, als Lebensmittelunternehmer Material für Informations- oder Ausbildungszwecke zu verteilen, das einer Anforderung des Artikels 11 Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127 nicht entspricht, oder Geräte oder Material für Informations- oder Ausbildungszwecke so zu gestalten oder zu verteilen, dass die Anforderungen des Artikels 11 Absatz 3 Satz 2 der genannten Verordnung nicht eingehalten werden.