LMBVV
Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen-Verordnung – LMBVV
Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
Zum vollständigen Text der Vorschrift
Inhalt
(nicht-amtl. Übersicht)
Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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§ 1 Anwendungsbereich
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§ 2 Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Anzeige des Inverkehrbringens
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§ 3 Zuständige Behörde und Anzeige des Inverkehrbringens
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Abschnitt 3 Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
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§ 4 Besondere Anforderungen an die Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
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§ 5 Besondere Anforderungen beim Inverkehrbringen von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
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Abschnitt 4 Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
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§ 6 Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
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§ 7 Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
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§ 8 Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
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Abschnitt 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
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§ 9 Straftaten
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§ 10 Ordnungswidrigkeiten
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§ 11 Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung
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Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
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Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3)
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Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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