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Verordnung zur Durchführung der zentralen Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs – LAArchV

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Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt die Unterlagen aus dem Bereich des Lastenausgleichs nach Maßgabe der §§ 3 bis 5.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25