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Verordnung über den automatisierten Abruf von Kindergelddaten durch die Bezügestellen des öffentlichen Dienstes – KiGAbV

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1Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
2§ 3 Absatz 5 tritt am 25. Mai 2018 außer Kraft.

Gem. § 6 Satz 2 dieser V tritt § 3 Abs. 5 am 25.5.2018 außer Kraft
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25