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KFV
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Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschiffspersonalverordnung für kleine Fahrgastschiffe – KFV
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§ 9 Inkrafttreten
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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
V aufgeh. durch § 8 dieser V mWv 26.7.2028
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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