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KflDiAusbV
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Verordnung über die Berufsausbildung für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen sowie Veranstaltungswirtschaft – KflDiAusbV
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§ 1 Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe
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Die Ausbildungsberufe
1.
Kaufmann im Gesundheitswesen/Kauffrau im Gesundheitswesen,
2.
(weggefallen)
3.
Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau
werden staatlich anerkannt.
Zuletzt geändert durch Art. 6 G v. 24.5.2016 I 1190
Seite zuletzt aktualisiert am 11. Januar '26
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