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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen – KEPFachAusbV

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Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26