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Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen – KEPFachAusbV

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Die Berufsausbildung im Ausbildungsberuf Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen kann in dem Ausbildungsberuf Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen/ Kauffrau für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen nach den Vorschriften für das dritte Ausbildungsjahr fortgesetzt werden.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25