print

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen – KEPFachAusbV

arrow_left arrow_right

Auf Berufsausbildungsverhältnisse im Ausbildungsberuf Fachkraft für Brief- und Frachtverkehr, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25