print

Verordnung über die Erstattung von Auslagen, Verdienstausfall und Aufwendungen bei der Anhörung im Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer – KDVErstattV

arrow_left

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25