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Verordnung über die Erstattung von Auslagen, Verdienstausfall und Aufwendungen bei der Anhörung im Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerin oder Kriegsdienstverweigerer – KDVErstattV

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Für das Tage- und Übernachtungsgeld gelten die Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25