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Gesetz über steuerrechtliche Maßnahmen bei Erhöhung des Nennkapitals aus Gesellschaftsmitteln – KapErhStG

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Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Neugefasst durch Bek. v. 10.10.1967 I 977;
zuletzt geändert durch Art. 38 G v. 16.12.2022 I 2294
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25