print

Verordnung über die Anzeigen und die Vorlage von Unterlagen nach § 36 des Kapitalanlagegesetzbuchs – KAGBAuslAnzV

arrow_left arrow_right

Die Bundesanstalt veröffentlicht auf ihrer Internetseite die für eine elektronische Dateneinreichung jeweils zu verwendenden Datenformate.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25