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Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge – JüdMilSeelsVtr

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(1) Zur Wahrnehmung der zentralen Verwaltungsaufgaben der jüdischen Militärseelsorge wird in Berlin ein Militärrabbinat als Bundesamt eingerichtet, das dem Bundesministerium der Verteidigung unmittelbar nachgeordnet ist.

(2) 1Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen gehören dem Militärrabbinat an.
2Sie können ihre Dienste auch in Außenstellen des Militärrabbinats versehen.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25