1Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen stehen in einem religiösen Auftrag.
2In diesem Dienst sind sie im Rahmen der Halacha nur ihrer religiösen Leitung gegenüber weisungsgebunden und insoweit von staatlichen Weisungen unabhängig.
3Im Übrigen wird ihre Rechtsstellung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet.