print

Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland - Körperschaft des Öffentlichen Rechts - zur Regelung der jüdischen Militärseelsorge – JüdMilSeelsVtr

arrow_left arrow_right

1Die Militärrabbiner und Militärrabbinerinnen stehen in einem religiösen Auftrag.
2In diesem Dienst sind sie im Rahmen der Halacha nur ihrer religiösen Leitung gegenüber weisungsgebunden und insoweit von staatlichen Weisungen unabhängig.
3Im Übrigen wird ihre Rechtsstellung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geordnet.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25