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Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen – IndElAusbV 2007

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Die Ausbildenden haben unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für die Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.

Neugefasst durch Bek. v. 28.6.2018 I 896
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26