| 1
|
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 19 Absatz 1 Nummer 1)
|
- a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
- b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
- c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
- d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
- e)
wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungsbetrieb geltenden Tarifverträge nennen
|
|
| 2
|
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 19 Absatz 1 Nummer 2)
|
- a)
Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern
- b)
Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklären
- c)
Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
- d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben
|
|
| 3
|
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 19 Absatz 1 Nummer 3)
|
- a)
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
- b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
- c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
- d)
Bestimmungen und Sicherheitsregeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen, Geräten und Betriebsmitteln beachten
- e)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
|
|
| 4
|
Umweltschutz (§ 19 Absatz 1 Nummer 4)
|
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
- b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
- c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
- d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
|
während der gesamten Ausbildung
|
| 5
|
Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit (§ 19 Absatz 1 Nummer 5)
|
- a)
auftragsbezogene und technische Unterlagen unter Zuhilfenahme von Standardsoftware erstellen
- b)
Daten und Dokumente pflegen, austauschen, sichern und archivieren
- c)
Daten eingeben, verarbeiten, übermitteln, empfangen und analysieren
- d)
Vorschriften zum Datenschutz anwenden
- e)
informationstechnische Systeme (IT-Systeme) zur Auftragsplanung, Auftragsabwicklung und Terminverfolgung anwenden
- f)
Informationsquellen und Informationen in digitalen Netzen recherchieren und aus digitalen Netzen beschaffen sowie Informationen bewerten
- g)
digitale Lernmedien nutzen
- h)
die informationstechnischen Schutzziele Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität berücksichtigen
- i)
betriebliche Richtlinien zur Nutzung von Datenträgern, elektronischer Post, IT-Systemen und Internetseiten einhalten
- j)
Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten in IT-Systemen erkennen und Maßnahmen zur Beseitigung ergreifen
- k)
Assistenz-, Simulations-, Diagnose- oder Visualisierungssysteme nutzen
- l)
in interdisziplinären Teams kommunizieren, planen und zusammenarbeiten
|
|
| Abschnitt 2
|
| 1. Ausbildungsjahr
|
| Zeitrahmen 1
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
|
- a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
|
- a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben einrichten
- b)
erforderliche Werkzeuge, Geräte, Diagnosesysteme und sonstige Materialien für den Arbeitsablauf feststellen und auswählen, termingerecht anfordern, prüfen, transportieren, lagern und bereitstellen
- l)
Arbeitsergebnisse kontrollieren, beurteilen und dokumentieren
|
2 bis 4
|
| 8
|
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
|
- a)
Baugruppen demontieren und montieren sowie Teile durch mechanische Bearbeitung anpassen
|
|
| 9
|
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
|
- a)
Messverfahren und Messgeräte auswählen
- b)
elektrische Größen messen, bewerten und berechnen
|
|
| 13
|
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
|
- b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
|
|
| Zeitrahmen 2
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
|
- a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
- b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
|
- a)
Arbeitsplatz oder Montagestelle unter Berücksichtigung der betrieblichen Vorgaben einrichten
- c)
Arbeitsabläufe und Teilaufgaben planen und dabei sowohl rechtliche, wirtschaftliche und terminliche Vorgaben und betriebliche Prozesse beachten als auch vor- und nachgelagerte Bereiche berücksichtigen sowie bei Abweichungen von der Planung Prioritäten setzen
|
|
| 8
|
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
|
- b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- c)
Leitungswege und Gerätemontageorte unter Beachtung der elektromagnetischen Verträglichkeit festlegen
- d)
elektrische Betriebsmittel und Leitungsverlegesysteme auswählen und montieren
- e)
Leitungen installieren
|
1 bis 3
|
| 10
|
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)
|
- c)
Basisschutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag beurteilen
- d)
Leitungen und deren Schutzeinrichtungen sowie sonstige Betriebsmittel, insbesondere hinsichtlich Strombelastbarkeit, beurteilen
|
|
| 13
|
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
|
- c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
|
|
| 15
|
Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
|
- c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
|
|
| Zeitrahmen 3
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
|
- a)
technische Zeichnungen und Schaltungsunterlagen auswerten, anwenden und erstellen sowie Skizzen anfertigen
|
|
| 8
|
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
|
- b)
Leitungen auswählen und zurichten sowie Baugruppen und Geräte mit unterschiedlichen Anschlusstechniken verbinden
- f)
elektrische Geräte herstellen oder elektrische Anlagen errichten, Geräte oder Anlagen in Betrieb nehmen
|
|
| 9
|
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
|
- c)
Kenndaten und Funktion von Baugruppen prüfen
- d)
Steuerschaltungen analysieren
- e)
Signale verfolgen und an Schnittstellen prüfen
- f)
systematische Fehlersuche durchführen
|
3 bis 5
|
| 13
|
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
|
- c)
mechanische, elektrische und elektronische Komponenten auswählen
|
|
| 14
|
Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14)
|
- c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen
- d)
Leiterplatten erstellen und bestücken
|
|
| 15
|
Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
|
- c)
Leitungen konfektionieren sowie Komponenten verbinden
|
|
| Zeitrahmen 4
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
|
- f)
Rechnerarbeitsplatz unter ergonomischen Gesichtspunkten einrichten, grafische Benutzeroberflächen einrichten
|
2 bis 4
|
| 11
|
Installieren und Konfigurieren von IT-Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 11)
|
- a)
Hard- und Softwarekomponenten auswählen
- b)
Betriebssysteme und Anwendungsprogramme installieren und konfigurieren
- c)
IT-Systeme in Netzwerke einbinden
- d)
Tools und Testprogramme einsetzen
|
| 2. Ausbildungsjahr, 1. Halbjahr
|
| Zeitrahmen 5
|
| 8
|
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
|
- g)
beim Errichten, Ändern, Instandhalten und Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel die elektrotechnischen Regeln beachten
|
|
| 10
|
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)
|
- a)
Funktion von Schutz- und Potentialausgleichsleitern prüfen und beurteilen
- b)
Isolationswiderstände messen und beurteilen
- e)
Schutzarten von elektrischen Geräten oder Anlagen hinsichtlich der Umgebungsbedingungen und der Zusatzfestlegungen für Räume besonderer Art beurteilen
- f)
Gefahren, die sich aus dem Betreiben elektrischer Geräte, Betriebsmittel und Anlagen ergeben, beurteilen und durch Schutzmaßnahmen die sichere Nutzung gewährleisten
- g)
Wirksamkeit von Maßnahmen gegen elektrischen Schlag unter Fehlerbedingungen, insbesondere durch Abschaltung mit Überstromschutzorganen und Fehlerstromschutzeinrichtungen, beurteilen
- h)
elektrische Sicherheit ortsveränderlicher Betriebsmittel beurteilen
|
1 bis 3
|
| Zeitrahmen 6
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
|
- b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- e)
Sachverhalte darstellen, Protokolle anfertigen, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden
- f)
Dokumentationen in deutscher und englischer Sprache zusammenstellen und ergänzen
|
|
| 8
|
Montieren und Anschließen elektrischer Betriebsmittel (§ 19 Absatz 1 Nummer 8)
|
- h)
Abfälle vermeiden sowie Abfallstoffe, nicht verbrauchte Betriebsstoffe und Bauteile hinsichtlich der Entsorgung bewerten, umweltgerecht lagern und für die Entsorgung bereitstellen
|
|
| 9
|
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
|
- g)
Sensoren und Aktoren prüfen und einstellen
- h)
Steuerungen und Regelungen hinsichtlich ihrer Funktion prüfen und bewerten
|
3 bis 5
|
| 14
|
Fertigen von Komponenten und Geräten (§ 19 Absatz 1 Nummer 14)
|
- a)
Entwürfe und Layouts erstellen
- b)
Fertigungsunterlagen erstellen
- c)
Bauteile und Baugruppen beschaffen
- d)
Leiterplatten erstellen und bestücken
- e)
Baugruppen anpassen und in Gehäuse einbauen
- f)
komponentenspezifische Software installieren, konfigurieren und anpassen
- g)
Komponenten prüfen und in Betrieb nehmen
- h)
Produktdokumentationen erstellen
|
|
| 2. Ausbildungsjahr, 2. Halbjahr
|
| Zeitrahmen 7
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
|
- g)
Auftragsunterlagen sowie technische Durchführbarkeit des Auftrags prüfen und mit den betrieblichen Möglichkeiten abstimmen
|
|
| 12
|
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)
|
- a)
Vorstellungen und Bedarf von Kunden ermitteln, Lösungsansätze entwickeln und Realisierungsvarianten anbieten
|
|
| 15
|
Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
|
- a)
konstruktiven Aufbau erstellen
- b)
Hardwarekomponenten montieren und anschließen
- d)
Baugruppen hard- und softwareseitig einstellen, prüfen und in Betrieb nehmen
- f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
- g)
komplexe Geräte und Systeme prüfen
|
3 bis 4
|
| Zeitrahmen 8
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
|
- h)
Daten und Sachverhalte sowie Lösungsvarianten präsentieren
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
|
- e)
Kalkulationen nach betrieblichen Vorgaben durchführen, Lösungsvarianten aufzeigen, Kosten vergleichen
- h)
betriebswirtschaftlich relevante Daten erfassen und bewerten
|
|
| 13
|
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
|
- a)
Auftragsanforderungen, insbesondere geforderte Funktionalitäten und technische Umgebungsbedingungen, analysieren
- b)
bei der Entwicklung von Lösungskonzepten für Schaltungen und konstruktiven Aufbau mitwirken
- d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
|
2 bis 3
|
| 15
|
Herstellen und Inbetriebnehmen von Geräten und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 15)
|
- e)
Hardware- und Softwarekomponenten kundenspezifisch anpassen
- f)
geräte- und systemspezifische Software installieren und konfigurieren
- h)
Leistungsumfang und Einhaltung der Spezifikationen dokumentieren, Abnahmeprotokolle erstellen
|
|
| 17
|
Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17)
|
- g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
|
|
3. und 4. Ausbildungsjahr
|
| Zeitrahmen 9
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
|
- b)
Dokumente sowie technische Regelwerke und berufsbezogene Vorschriften, auch in Englisch, auswerten und anwenden
- c)
im virtuellen Raum zusammenarbeiten, Produkt- und Prozessdaten sowie Handlungsanweisungen und Funktionsbeschreibungen austauschen
- d)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen
|
|
|
|
|
- g)
Arbeitssitzungen organisieren und moderieren, Entscheidungen im Team erarbeiten, Gesprächsergebnisse schriftlich fixieren
- i)
Konflikte im Team lösen
|
|
| 7
|
Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse (§ 19 Absatz 1 Nummer 7)
|
- d)
Aufgaben im Team planen und abstimmen, kulturelle Identitäten berücksichtigen
- i)
qualitätssteigernde Einflüsse von Arbeitssituationen, Arbeitsumgebung und Arbeitsverhalten im Team auf die Arbeitsergebnisse erkennen und anwenden
- j)
interne und externe Leistungserbringung vergleichen
- k)
Qualifikationsdefizite feststellen, Qualifizierungsmöglichkeiten nutzen sowie unterschiedliche Lerntechniken anwenden
|
|
| 10
|
Beurteilen der Sicherheit von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln (§ 19 Absatz 1 Nummer 10)
|
- i)
Brandschutzbestimmungen beim Errichten und Betreiben elektrischer Geräte und Anlagen beurteilen
|
|
| 12
|
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)
|
- d)
Einzelheiten der Auftragsabwicklung vereinbaren, bei Störungen der Auftragsabwicklung Lösungsvarianten aufzeigen
|
|
| 13
|
Technische Auftragsanalyse, Lösungsentwicklung (§ 19 Absatz 1 Nummer 13)
|
- d)
die für die Fertigungs- und Prüfprozesse typischen Abläufe und Verfahren im Hinblick auf die Anforderungen der Aufgabe analysieren
- e)
Prozessschritte unter Beachtung arbeitsorganisatorischer, technologischer, wirtschaftlicher und sicherheitstechnischer Gesichtspunkte planen
|
3 bis 4
|
| 16
|
Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16)
|
- a)
Fertigungsanlagen und Prüfsysteme einrichten, Fertigungs- und Prüfprozesse überwachen
- b)
Betriebsmittel und Material unter Berücksichtigung der Termin-, Personal- und Kostenvorgaben einsteuern
- c)
Leistungsmerkmale und Fertigungsprozesse auf Wirtschaftlichkeit prüfen, beurteilen und optimieren
- d)
Mess- und Prüfverfahren sowie Diagnosesysteme auswählen, elektrische Größen und Signale messen, prüfen und protokollieren
- e)
Prüf- und Kalibrierarbeiten sowie deren Dokumentation überwachen und durchführen
- f)
Funktionsfähigkeit von technischen Übertragungssystemen unter betriebsspezifischen Rahmenbedingungen prüfen und beurteilen
- g)
Störungsmeldungen entgegennehmen, Fehler beseitigen oder deren Beseitigung veranlassen, insbesondere Hardwarekomponenten austauschen und einstellen sowie Software installieren und konfigurieren
- h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
- i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
|
|
| Zeitrahmen 10
|
| 6
|
Betriebliche und technische Kommunikation (§ 19 Absatz 1 Nummer 6)
|
- j)
schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen
|
|
| 9
|
Messen und Analysieren von elektrischen Funktionen und Systemen (§ 19 Absatz 1 Nummer 9)
|
- i)
Funktionsfähigkeit von Systemen und Komponenten prüfen, Datenprotokolle interpretieren
|
|
| 12
|
Beraten und Betreuen von Kunden, Erbringen von Serviceleistungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 12)
|
- b)
auf Wartungsarbeiten und -intervalle hinweisen
- c)
Störungsmeldungen aufnehmen
- e)
Leistungsmerkmale erläutern, in die Bedienung einweisen, auf Gefahren sowie auf Sicherheitsregeln und Vorschriften hinweisen
- f)
technische Unterstützung leisten
- g)
Informationsaustausch zu den Kunden organisieren
|
|
| 16
|
Einrichten, Überwachen und Instandhalten von Fertigungs- und Prüfeinrichtungen (§ 19 Absatz 1 Nummer 16)
|
- h)
Wartungsmaßnahmen planen, kalkulieren und durchführen
- i)
vorbeugende Instandhaltung durchführen
|
3 bis 4
|
| 17
|
Technischer Service und Produktsupport (§ 19 Absatz 1 Nummer 17)
|
- a)
Reparatur- und Serviceleistung planen, kalkulieren, anbieten, durchführen und abrechnen
- b)
bei der Erstellung von Angeboten und Kostenvoranschlägen unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben mitwirken
- c)
Fehlermeldungen, auch in englischer Sprache, entgegennehmen, Fehler durch Kundenbefragung eingrenzen, Vorschläge zur Störungsbeseitigung unterbreiten, Störungsbeseitigung durchführen
- d)
Geräte und Systeme warten und instand setzen
- e)
Produkteinweisungen planen und durchführen
- f)
Kundenberatungen durchführen
- g)
Störungsursachen und Kundenhinweise analysieren, Vorschläge für die Verbesserung der Produkt-, Fertigungs- und Servicequalität erarbeiten
|
|
| Zeitrahmen 11
|
| 18
|
Geschäftsprozesse und Qualitätsmanagement im Einsatzgebiet (§ 19 Absatz 1 Nummer 18)
|
- a)
Aufträge annehmen
- b)
Informationen beschaffen und bewerten, Dokumentationen, auch in englischer Sprache, nutzen und bearbeiten, technologische Entwicklungen feststellen, sicherheitsrelevante Unterlagen berücksichtigen
- c)
Ausgangszustand analysieren, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Schnittstellen dokumentieren, Auftragsziele festlegen, Teilaufgaben definieren, technische Unterlagen erstellen und an der Kostenplanung mitwirken
- d)
Angebote und Kostenvoranschläge unter Beachtung der betrieblichen Vorgaben einholen, prüfen und bewerten
|
|
|
|
|
- e)
Fremdleistungen veranlassen, prüfen und überwachen
- f)
Auftragsabwicklung planen und mit vor- und nachgelagerten Bereichen abstimmen, Planungsunterlagen erstellen
- g)
Aufträge, insbesondere unter Berücksichtigung von Arbeitssicherheit und Umweltschutz, durchführen, Einhaltung von Terminen verfolgen
- h)
Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Produkte und Prozesse beachten, Ursachen von Fehlern und Qualitätsmängeln systematisch suchen, beseitigen und dokumentieren
- i)
Auftragsablauf dokumentieren, Leistungen abrechnen, Abrechnungsdaten erstellen, Nachkalkulation durchführen
- j)
technische Einrichtungen für die Benutzung frei- und übergeben, Abnahmeprotokolle anfertigen, Produkte und Dienstleistungen erläutern, Fachauskünfte, auch in englischer Sprache, erteilen
- k)
Geräte- und Systemdokumentation und Bedienungsanleitungen, auch in Englisch, zusammenstellen und modifizieren
- l)
Soll-Ist-Vergleich mit den Planungsdaten durchführen, Arbeitsergebnisse und -durchführung bewerten
- m)
zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen im Betriebsablauf und im eigenen Arbeitsbereich beitragen
- n)
Lebenszyklusdaten von Aufträgen, Dienstleistungen, Produkten und Betriebsmitteln auswerten und Vorschläge zur Optimierung von Abläufen und Prozessen erarbeiten
|
10 bis 12
|