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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Industriemeister–Fachrichtung Printmedien und Geprüfte Industriemeisterin–Fachrichtung Printmedien-Bachelor Professional in Print – IMPMedBAProPrFPrV

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(1) Der schriftliche Teil besteht aus

1.
einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ nach § 17 und
2.
einer Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ nach § 21.
Die Situationsaufgaben sollen jeweils auch Inhalte aus dem Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 6 berücksichtigen.

(2) Die Bearbeitungsdauer beträgt

1.
für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Medienproduktion“ nach § 17 mindestens 270 Minuten und
2.
für die Situationsaufgabe aus dem Handlungsbereich „Führung und Organisation“ nach § 21 mindestens 240 Minuten.

(3) Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 Stunden dauern.

Ersetzt V 806-22-6-64 v. 27.11.2019 I 1975 (IMPMedFPrV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25