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Gesetz zu dem IAEO-Benachrichtigungsübereinkommen und zu dem IAEO-Hilfeleistungsübereinkommen – IAEOBen/IAEOHiLÜbkG

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1Den folgenden, in Wien am 26. September 1986 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Übereinkommen, wird zugestimmt:

1.
dem Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen,
2.
dem Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder radiologischen Notfällen.
1Die Übereinkommen werden nachstehend mit einer amtlichen deutschen Übersetzung veröffentlicht.

Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26