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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik – HtDBwVWehrtechnikVDV

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1Den Referendarinnen und Referendaren werden die Rechts- und Verwaltungskenntnisse vermittelt, die für die spätere Aufgabenwahrnehmung, insbesondere in Projektleitungen mit einer Vielzahl von Schnittstellen zum nichttechnischen Bereich, erforderlich sind.
2Einzelheiten regelt der Lehrplan.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 13 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26