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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den höheren technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik – HtDBwVWehrtechnikVDV

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1Die Referendarinnen und Referendare werden bei verschiedenen Dienststellen des Rüstungsbereichs in deren Organisation, Aufgaben und Ausstattung eingeführt.
2Außerdem werden die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten im nationalen und internationalen Rüstungsbereich aufgezeigt.

3Einzelheiten regelt der Ausbildungsrahmenplan, den die Einstellungsbehörde mit Zustimmung des Bundesministeriums der Verteidigung erstellt.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 13 V v. 11.3.2026 I Nr. 67
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26