print

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Hotelmeister/Geprüfte Hotelmeisterin – HotelMeistPrV

arrow_left arrow_right

Die "Berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen" sind durch eine Prüfung gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen.

Zuletzt geändert durch Art. 25 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25