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HoheSeeEinbrG
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Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See – HoheSeeEinbrG
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§ 13 Inkrafttreten
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Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Zuletzt geändert durch Art. 127 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25
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