print

Gesetz über das Verbot der Einbringung von Abfällen und anderen Stoffen und Gegenständen in die Hohe See – HoheSeeEinbrG

arrow_right

Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen.

Zuletzt geändert durch Art. 127 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25