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Hohe-See-Einbringungsgesetz – HoheSeeEinbrG

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Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen.

Zuletzt geändert durch Art. 127 V v. 19.6.2020 I 1328
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26