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Hohe-See-Einbringungsgesetz – HoheSeeEinbrG

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Ziel dieses Gesetzes ist die Erhaltung der Meeresumwelt sowie deren Schutz vor Verschmutzung durch das Einbringen von Abfällen oder anderen Stoffen und Gegenständen.

Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 13.3.2026 I Nr. 70
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26