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Verordnung über die Entsorgung gebrauchter halogenierter Lösemittel – HKWAbfV

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1Diese Verordnung tritt mit Ausnahme des § 5 am ersten Tag des dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.
2§ 5 tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.

Geändert durch Art. 7b V v. 20.10.2006 I 2298
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25