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Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst in der Bundeswehrverwaltung im Verwendungsbereich Wehrtechnik – GtDBwVWehrtechnikVDV

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1Die Anwärterinnen und Anwärter werden bei Dienststellen des Rüstungsbereichs in deren Organisation, Aufgaben und Ausstattung eingeführt.
2Der Ausbildungsabschnitt zeigt die zukünftigen Einsatzmöglichkeiten im Rüstungsbereich auf.

3Einzelheiten regelt der Ausbildungsplan.

Zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 12 V v. 11.3.2026 I Nr. 67, Nr. 115
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Mai '26