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Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft – GSA Fleisch

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Ziele des Gesetzes sind die Sicherung von Rechten und Ansprüchen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, der Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie die Verhinderung von Umgehungen der Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Beauftragung von Nachunternehmern in der Fleischwirtschaft.

Zuletzt geändert durch Art. 9 G v. 22.12.2025 I Nr. 369
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26