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Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze – GrÄndStVtr3 ND/NW

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(1) 1Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze.
2Die Änderungen sind in der Anlage auf zwei Kartenblättern grafisch dargestellt.
3Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.

(2) 1Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke vom Land Niedersachsen auf das Land Nordrhein-Westfalen über:
2

Im Gebiet der Gemeinde Bad Essen, Gemarkung Dahlinghausen,

Flur 24, Flurstücke 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 und
Flur 5, Flurstücke 1/3, 2/2, 3/8, 4/11, 4/12.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25