Geschäftsordnung des Ausschusses für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt – GO-MEDAS

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(1) 1Die Geschäfte des Ausschusses und der Unterausschüsse führt die Berufsgenossenschaft (Geschäftsführer).
2Der Geschäftsführer untersteht den Weisungen des Vorsitzes.
3Der Geschäftsführer hat die Wahrnehmung der Aufgaben fachlich geeigneten Personen zu übertragen.

(2) 1Der Geschäftsführer hat den Vorsitz des Ausschusses, den Ausschuss und die Unterausschüsse administrativ zu unterstützen.
2Er koordiniert die administrativen Angelegenheiten des Ausschusses und der Unterausschüsse.
3Insbesondere stellt der Geschäftsführer Beratungsunterlagen, Beschlussvorlagen sowie Beratungsergebnisse zusammen und erstellt die Ergebnisniederschriften der Sitzungen des Ausschusses und der Unterausschüsse.

(3) 1Der Geschäftsführer, vertreten durch eine fachlich geeignete Person, nimmt an den Sitzungen des Ausschusses teil und kann an den Sitzungen der Unterausschüsse teilnehmen.
2Der Geschäftsführer ist zu administrativen Angelegenheiten jederzeit zu hören.

Seite zuletzt aktualisiert am 4. September 2026
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