Das Kompetenzzentrum legt in der Geschäfts- und Verfahrensordnung nach § 18 ein Verfahren zur Behandlung von Hinweisen auf das negative Abweichen eines zertifizierten Systems von den verbindlichen Anforderungen nach Anlage 1 fest.
Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 8.6.2026 I Nr. 167