(1) 1Im Handlungsbereich „Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten“ soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, die entsprechenden Handlungsfelder so zu gestalten, dass die Unternehmensorganisation nachhaltig dazu beiträgt, die strategischen Ziele des Unternehmens zu erreichen.
2Dabei sind insbesondere die getroffenen Entscheidungen hinsichtlich des Personals, der Strukturen und der Prozesse auf Strategiekonformität zu überprüfen und notwendige Anpassungen abzuleiten und umzusetzen.
3Damit steht eine an strategischen Vorgaben und Rahmenbedingungen ausgerichtete Flexibilisierung der verschiedenen Ausprägungen der Unternehmensorganisation im Fokus dieses Handlungsbereichs.
(2) 1In den Aufgabenstellungen sollen mehrere der nachfolgend aufgeführten Qualifikationsinhalte verknüpft werden:
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