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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz-Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz – GepBetrWMAProBusManFV

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(1) Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt.

(2) 1Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
2Jede Aufgabenstellung umfasst mehrere Aufgaben.

(3) Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.

(4) 1Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein.
2Sie müssen der zu prüfenden Person eigenständige Lösungen ohne Antwortvorgaben ermöglichen.
3Jede Aufgabenstellung ist so zu gestalten, dass jeder Handlungsbereich nach § 4 situationsbezogen thematisiert wird.

(5) 1Innerhalb jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich nach § 4 in englischer Sprache formuliert sein.
2Diese Aufgaben sind in englischer Sprache zu bearbeiten.

Ersetz V 806-22-6-62 v. 3.12.2019 I 2552 (GepBetrWFV)
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25