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Statut der Genossenschaftsbank Berlin (Anlage zur Anordnung über das Statut der Genossenschaftsbank Berlin) – GenBkBES

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(1) 1Die Genossenschaftsbank Berlin (nachfolgend Bank genannt) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
2Sie ist eine universelle Geschäftsbank insbesondere für die Förderung des Genossenschaftswesens und des Wohnungsbaues im ländlichen Raum sowie für die Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft in allen Eigentumsformen.

(2) Sie betreibt Bankgeschäfte aller Art nach Maßgabe ihrer Zweckbestimmung auf der Grundlage der Gesetze, anderer Rechtsvorschriften und dieses Statuts.

(3) 1Die Bank ist juristische Person mit Sitz in Berlin.
2Sie führt ein Dienstsiegel.

(4) Der Minister der Finanzen nimmt die Staatsaufsicht über die Bank bei der Durchführung der ihr mit diesem Statut übertragenen Aufgaben in Übereinstimmung mit den Regelungen des Staatsvertrages über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Deutschen Demokratischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland wahr.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25