| aa) Antragstellung
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| normal
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Über das Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS).
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| hoch
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Außerhalb von VEMAGS.
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| bb) Antragsdaten allgemein
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| normal
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Keine Beanstandungen. Korrekt und vollständig. Antragsdaten entsprechen Ausnahmegenehmigung (AG) § 70 StVZO.
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| hoch
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Sowohl Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein umfangreicher Abgleich erforderlich.
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| sehr hoch
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Sowohl viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich.
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| Außergewöhnlich hoch
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Sowohl sehr viele Rückfragen oder Korrekturen als auch Ergänzungen oder Präzisierungen (zum Beispiel der Fahrzeugmaße) erforderlich, auch auf Veranlassung des Antragstellers. Antragsdaten entsprechen AG § 70 StVZO, es ist aber ein sehr umfangreicher Abgleich erforderlich.
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| cc) Antragsdaten Fahrweg
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| normal
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Präzise – bedürfen keiner Überarbeitung.
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| hoch
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Korrektur, Ergänzung oder Präzisierung erforderlich.
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| sehr hoch
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Mitwirkung der Behörde zur Ermittlung eines geeigneten Fahrwegs erforderlich.
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| Außergewöhnlich hoch
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Besonders aufwändig, zum Beispiel durch Prüfung eines Streckenprotokolls durch Beteiligte.
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| dd) Anhörverfahren
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| normal
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Keine Anhörung (keine oder geringe Überschreitung der gesetzlichen Maße).
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| erhöht
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Ohne Probleme und weitere Aktivitäten. Keine oder wenig Anpassungen und Rückfragen notwendig.
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| hoch
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Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Einige Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig.
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| sehr hoch
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Erneute Anhörungen erforderlich, zum Beispiel durch Fahrwegänderungen durch Anhörpartner. Viele Anpassungen, Rückfragen, Präzisierungen notwendig.
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| ee) Bescheiderteilung
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| normal
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Bescheiderteilung ohne Anhörverfahren.
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| erhöht
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Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen.
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| hoch
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Aufwändige Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen und Ordnen (Zusammenfassen) der Auflagen (zum Beispiel Fahrwegänderungen, Anpassung der Auflagen, Rückfragen).
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| sehr hoch
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Sehr aufwändig, da Bescheiderteilung nach Prüfen der Zustimmungserklärungen nicht unmittelbar möglich, weil etliche Korrekturen und diverse Rückfragen mit Antragsteller und Anhörungsbehörden erforderlich sind.
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| Außergewöhnlich hoch
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Besonders aufwändig, zum Beispiel auf Grund von Festlegung ergänzender Maßnahmen, wie Anordnungen zur Demontage von Verkehrszeichen (VZ), Lichtzeichenanlagen, Aufstellen zusätzlicher VZ.
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