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Grundlegende Anforderungen- und Schnittstellen-Verordnung – GASV

Verordnung zur Bestimmung von weiteren grundlegenden Anforderungen an Geräte sowie zur Bestimmung von Äquivalenzen nationaler Schnittstellen und Geräteklassenkennungen auf dem Gebiet der Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen

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Inhalt (nicht-amtl. Übersicht)

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