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Anordnung über den Bau und Betrieb von Garagen – GarBBAnO

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Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen Brandmeldeanlagen haben, wenn sie in Verbindung stehen mit baulichen Anlagen oder Räumen, für die Brandmeldeanlagen erforderlich sind.

Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25